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   LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 99/19   

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https://dejure.org/2019,39083
LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 99/19 (https://dejure.org/2019,39083)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.10.2019 - 65 S 99/19 (https://dejure.org/2019,39083)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 65 S 99/19 (https://dejure.org/2019,39083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietminderung aufgrund von Baulärm

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Baulärm und Mietminderung - Wenn die Vermieterin gleichzeitig Bauherrin ist, dürfen Mieter auf jeden Fall die Miete kürzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Mietminderung bei Baulärm

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Baulärm vom Nachbargrundstück - gleicher Eigentümer - Mietminderung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht zur Mietminderung bei vom Nachbargrundstück ausgehendem Lärm aufgrund eines Bauvorhabens des Vermieters - Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum stellt keine Entschuldigung dar

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung bei Belästigung durch Nachbarn (IMR 2021, 1064)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vom Vermieter selbst verursachter Baulärm auf dem Nachbargrundstück: Mietminderung (IMR 2020, 102)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 99/19
    Soweit Parteiabreden zur Beschaffenheit fehlen, wird der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben, § 242 BGB, nach der Verkehrsanschauung bestimmt (vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2015 - VIII ZR 197/14, WuM 2015, 478, nach juris Rn. 18 Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, in NJW 2013, 680, nach juris Rn. 8, m. z. w. N.).

    Richtig ist auch, dass der Vermieter bei (vorübergehend erhöhten) Lärmbelästigungen, die von öffentlichen Straßen ausgehen (BGH, Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, aaO) oder (dauerhaft) von einem Nachbargrundstück auf die Mietsache einwirken (BGH, Urt. 29.04.2015 - VIII ZR 197/15, aaO), regelmäßig keinen Einfluss darauf hat, dass die zu Mietbeginn bestehenden Verhältnisses während der gesamten Dauer des Mietvertrages unverändert fortbestehen.

    Es kann auch keinesfalls unterstellt werden, dass sich von Großbaustellen in der unmittelbaren Nachbarschaft der Mietsache oder Straßenlärm ausgehende Lärmbelastungen in den Innenstadtlagen Berlins (oder anderer Großstädte) stets in üblichen Grenzen halten, ohne dass die Umstände des Einzelfalls - das konkrete Bauvorhaben und die Bauphasen (großräumige Abrissarbeiten, Arbeiten im Zusammenhang mit der Gründung von Gebäudekomplexen) - einer Prüfung bzw. Einbeziehung bedürften (vgl. die anders gelagerte Situation in BGH, Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, nach juris Rn. 12).

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 99/19
    Soweit Parteiabreden zur Beschaffenheit fehlen, wird der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben, § 242 BGB, nach der Verkehrsanschauung bestimmt (vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2015 - VIII ZR 197/14, WuM 2015, 478, nach juris Rn. 18 Urt. v. 19.12.2012 - VIII ZR 152/12, in NJW 2013, 680, nach juris Rn. 8, m. z. w. N.).

    Die Mietminderung tritt dann - der gesetzlichen Anordnung in § 536 Abs. 1 BGB gemäß - kraft Gesetzes ein, denn unabhängig davon, ob der Vermieter im Bereich der Mietsache selbst oder auf einem Nachbargrundstück Bauarbeiten ausführt, ist die der ("Bolzplatz-")Entscheidung des BGH vom 29. April 2015 (VIII ZR 197/14, aaO) zugrunde liegende Situation nicht gegeben.

    Unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung begründen (nur) nachträglich erhöhte Geräuschimmissionen durch Dritte und auch nur dann keinen zur Mietminderung führenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter sie ohne eigene Abwehr- und Entschädigungsmöglichkeit (als unwesentlich und ortsüblich im Sinne des § 906 BGB) hinnehmen muss (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 2015 - VIII ZR 197/14, nach juris Rn. 35ff.).

  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 99/19
    Nach den vom BGH entwickelten Maßstäben muss bei - wie hier - wiederkehrenden Beeinträchtigungen durch Lärm dessen ungeachtet kein detailliertes Lärmprotokoll vorgelegt werden; es genügt eine Beschreibung der Art der Beeinträchtigungen, der Tageszeiten, zu denen sie in welcher Frequenz und über welche Zeitdauer sie ungefähr auftreten (BGH, Urt. v. 29.02.2012 - VIII ZR 155/11, WuM 2012, 269, juris Beschl. v. 22.08.2017 - VIII ZR 226/16WuM 2017, 587, juris).
  • LG Berlin, 23.01.2019 - 65 S 170/18

    Wohnraummiete in Berlin: Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich Lärmbelastung

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 99/19
    Nach den vom BGH entwickelten Maßstäben ist das vielmehr nur und erst dann der Fall, wenn die vom Vermieter als Einwand geltend gemachten, daher auch von ihm vorzutragenden und gegebenenfalls zu beweisenden Voraussetzungen des § 906 BGB vorliegen (vgl. insoweit differenzierend: LG München I, Urt. v. 14.01.2016 - 31 S 20691/14, NZM 2016, 237, nach juris; [u.a.] Kammer, Urt. v. 23.01.2019 - 65 S 170/18 , ZMR 2019, 405 , juris).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 100/18

    Minderung der Wohnungsmiete wegen Erheblichkeit der Geruchsbelästigungen

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 99/19
    Treten zur Minderung der Miete führende Belästigungen in unterschiedlicher Intensität oder periodisch auf, kann dem - wie hier geschehen - durch die Bemessung der Minderungsquote Rechnung getragen werden (vgl. nur BGH, Beschl. 04.09.2018 - VIII ZR 100/18, ZMR 2019, 478, nach juris Rn. 15).
  • LG München I, 14.01.2016 - 31 S 20691/14

    Mietminderung wegen Geräuschimmissionen durch Großbaustelle

    Auszug aus LG Berlin, 30.10.2019 - 65 S 99/19
    Nach den vom BGH entwickelten Maßstäben ist das vielmehr nur und erst dann der Fall, wenn die vom Vermieter als Einwand geltend gemachten, daher auch von ihm vorzutragenden und gegebenenfalls zu beweisenden Voraussetzungen des § 906 BGB vorliegen (vgl. insoweit differenzierend: LG München I, Urt. v. 14.01.2016 - 31 S 20691/14, NZM 2016, 237, nach juris; [u.a.] Kammer, Urt. v. 23.01.2019 - 65 S 170/18 , ZMR 2019, 405 , juris).
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